Herzlich willkommen bei Ihrem Schufaberater

 

Um zu prüfen, ob Ihr Schufaeintrag schnellstmöglich gelöscht werden kann, folgen Sie einfach den nachfolgenden Seiten.

 

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie sehr gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Sie geben an, dass die Forderung höchstens 2.000 Euro betrug. Die Geringfügigkeit wird im Rahmen der datenschutzrechtlichen Abwägung berücksichtigt. Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.

 

Da die Forderung, nach Ihren Angaben, nicht tituliert war und der Gläubiger eine Zahlungsbestätigung erteilt hat, sind die Erfolgsaussichten besonders positiv zu bewerten.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Sie geben an, dass die Forderung höchstens 2.000 Euro betrug. Die Geringfügigkeit wird im Rahmen der datenschutzrechtlichen Abwägung berücksichtigt. Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.

 

Da der Gläubiger, nach Ihren Angaben, eine Zahlungsbestätigung erteilt hat, sind die Erfolgsaussichten besonders positiv zu bewerten.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Sie geben an, dass die Forderung höchstens 2.000 Euro betrug. Die Geringfügigkeit wird im Rahmen der datenschutzrechtlichen Abwägung berücksichtigt.

 

Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.  

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Sie geben an, dass die Forderung höchstens 2.000 Euro betrug. Die Geringfügigkeit wird im Rahmen der datenschutzrechtlichen Abwägung berücksichtigt. Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.

 

Da die Forderung, nach Ihren Angaben, nicht tituliert war, sind die Erfolgsaussichten besonders positiv zu bewerten.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.

 

Wurden Sie nicht über einen nahenden Schufa-Eintrag informiert oder nicht ordnungsgemäß gemahnt, liegt ein Datenschutzverstoß vor.

 

Da die Forderung, nach Ihren Angaben, nicht tituliert war und der Gläubiger eine Zahlungsbestätigung erteilt hat, sind die Erfolgsaussichten besonders positiv zu bewerten.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.

 

Wurden Sie nicht über einen nahenden Schufa-Eintrag informiert oder nicht ordnungsgemäß gemahnt, liegt ein Datenschutzverstoß vor.

 

Da der Gläubiger, nach Ihren Angaben, eine Zahlungsbestätigung erteilt hat, sind die Erfolgsaussichten besonders positiv zu bewerten.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.

 

Wurden Sie nicht über einen nahenden Schufa-Eintrag informiert oder nicht ordnungsgemäß gemahnt, liegt ein Datenschutzverstoß vor.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.

 

Wurden Sie nicht über einen nahenden Schufa-Eintrag informiert oder nicht ordnungsgemäß gemahnt, liegt ein Datenschutzverstoß vor.

 

Da die Forderung, nach Ihren Angaben, nicht tituliert war, sind die Erfolgsaussichten besonders positiv zu bewerten.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie sehr gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Sie haben angegeben, dass „einfügen aus Schritt 2 – z.B. die eingetragene Forderung falsch“ ist. Damit besteht keine Faktengrundlage für die Schufa, um den Eintrag in ihrer Datenbank zu behalten.

 

Bei einem Falscheintrag haben Sie das Recht auf sofortige Löschung.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie sehr gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Ihren Angaben nach besteht keine Faktengrundlage für die Schufa, um den Eintrag in ihrer Datenbank zu behalten.

 

Bei einem Falscheintrag haben Sie das Recht auf sofortige Löschung.

Prüfung erfolgreich abgeschlossen!

 

Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.

 

Ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt am Main (Az. 2-05 O 151/18) hat einen Anspruch auf sofortige Löschung der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz bestätigt.

 

Ausschlaggebend dafür waren die Bestimmungen des Datenschutzrechts sowie die Besonderheiten des Falls.

 

Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden. Zudem geben Sie an, Nachteile aus dem Schufaeintrag zu haben. Damit sind die Erfolgsaussichten positiv zu bewerten.

Unsere Empfehlung:

 

Lassen Sie unsere Experten Ihre Löschungsansprüche für Sie durchsetzen. Wir kümmern uns dabei vollständig um die Durchsetzung Ihrer Löschungsrechte und die Bereinigung Ihrer Schufa. Und das zu einem fairen Preis.

Haben Sie Interesse?

Vielen Dank für Ihr Interesse. Sollten Sie eine Rechtsberatung wünschen, schreiben Sie uns kostenlos & unverbindlich eine E-Mail an kontakt@kanzlei-muendlein.de

Für die Durchsetzung Ihrer Löschungsansprüche jetzt Ihre Daten eingeben

Unser Leistungspaket

Für das gesamte außergerichtliche Vorgehen zur vorzeitigen Löschung Ihres Schufa-Eintrages berechnen wir einmalig:

eine Pauschale von EUR 714,00 (inklusive MwSt.)
Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu!

 

Die nachfolgenden anwaltlichen Tätigkeiten sind im Leistungsumfang des Angebots eingeschlossen:

 

  • Erklärung des Widerspruches zur Speicherung der Daten gegenüber der Schufa
  • Aufforderung zur Löschung an die Schufa und den Gläubiger
  • ggf. Einreichung einer Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten
  • Übernahme der gesamten außergerichtlichen Korrespondenz
  • Beratung zu weiteren möglichen Schritten und Erfolgsaussichten