Prüfung erfolgreich abgeschlossen!
Ihren Angaben nach, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung Ihres Schufaeintrags.
Datenschutzwidrige Schufaeinträge können sofort gelöscht werden.
Wurden Sie nicht über einen nahenden Schufa-Eintrag informiert oder nicht ordnungsgemäß gemahnt, liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Da die Forderung, nach Ihren Angaben, nicht tituliert war und der Gläubiger eine Zahlungsbestätigung erteilt hat, sind die Erfolgsaussichten besonders positiv zu bewerten.